Autofahren nach einem Schlaganfall: alle Fragen für rechtliche Sicherheit auf der Straße

Das Autofahren nach einem Schlaganfall ist für viele Menschen von großer Bedeutung ihre Unabhängigkeit und Mobilität zu bewahren. Das Autofahren kann ein wesentlicher Teil dieses Lebensgefühls sein. Doch wie steht es um die rechtliche Sicherheit auf der Straße nach einem Schlaganfall?

Darf ich nach einem Schlaganfall Autofahren? (Deutschland)

In Deutschland sind in den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung die Voraussetzungen zum Autofahren nach einem Schlaganfall verankert.

Kurz zusammengefasst kann man sagen, dass

  • in jedem Fall die Fahrtüchtigkeit individuell je nachbleibenden körperlichen oder geistigen neurologischen Schäden beurteil werden muss
  • das Rückfallrisiko eines zweiten Schlaganfalls in Betracht gezogen werden muss
  • die Beurteilung erst nach erfolgreicher Rehabilitation erfolgen kann
  • jeder selber dafür sorgen muss eine Fahrtüchtigkeit zu gewährleisten
  • im Zweifel man eine Empfehlung vom behandelnden Arzt einholen muss und darauf folgend eine Begutachtung einleiten soll

Darf ich nach einem Schlaganfall Autofahren? (Österreich)

In Österreich sind die Voraussetzungen zum Autofahren nach einem Schlaganfall in der StVO (Straßenverkehrsordnung) und Rechtsvorschrift für Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung verankert.

Kurz zusammengefasst kann man sagen, dass

  • in jedem Fall die Fahrtüchtigkeit individuell je nachbleibenden körperlichen oder geistigen neurologischen Schäden beurteil werden muss
  • das Rückfallrisiko eines zweiten Schlaganfalls in Betracht gezogen werden muss
  • nur der Amtsarzt oder ein gemäß § 34 FSG bestellten sachverständigen Arzt für Allgemeinmedizin (verkehrsmedizinische ausgebildeter Allgemeinmediziner entsprechend dem Führerscheingesetz) kann ein rechtlich sicheres Gutachten erstellen
  • ein Neurologe kann nur eine fachärztliche Stellungnahme entsprechend des Führerscheingesetz abgeben, welche keine Fahrgenehmigung durch den Amtsarzt garantiert
  • im Zweifel muss man eine Empfehlung vom behandelnden Arzt einholen und darauf folgend eine Begutachtung einleiten

Wie lautet das Gesetz für das Autofahren nach einem Schlaganfall in Deutschland?

Im Gegensatz zur Epilepsie sind die deutsche Begutachtungsleitlinien (2020) bezüglich Autofahren nach einem Schlaganfall wenig konkret.

Laut Wortlaut heißt es dort:

„Nach erfolgreicher Therapie kann, abhängig von den besonderen Umständen des Einzelfalles, angenommen werden, dass der Betreffende bedingt wieder in der Lage ist, Kraftfahrzeuge der Gruppe 1 (PKW) zu führen. Die Beurteilung setzt in der Regel eine stationäre Untersuchung voraus.“

deutsche Begutachtungsleitlinien (2020)

Somit ist in jedem Fall individuell zu entscheiden, ob nach einem Schlaganfall die Verkehrstüchtigkeit besteht. Der/die behandelnde Ärztin im Krankenhaus kann ohne Verkehrs-medizinische Zusatzausbildung eine Empfehlung aussprechen, aber keinen Führerscheinentzug veranlassen oder Garantie der Fahrtüchtigkeit gewährleisten. Ebenfalls erfolgt keine Meldung an die Versicherung.

„Für die Beurteilung ist daher die Feststellung des Grundleidens wichtig […] Erst wenn sich ergibt, dass im Einzelfall die allgemeine Prognose des Krankheitsverlaufes und insbesondere der Wiederholungsgefahr als günstig anzusehen ist, kann […] die Untersuchung auf spezifische Leistungsausfälle durch eine neuropsychologische Überprüfung sinnvoll erscheinen.“

deutsche Begutachtungsleitlinien (2020)

Wichtig ist zu wissen was die Ursache des Schlaganfalls war um das Wiederholungsrisiko mit entsprechenden Medikamenten (z.B. die richtige Blutverdünnung als Sekundärprophylaxe) zu minimieren. Ein zweiter Schlaganfall während dem Autofahren kann schlimme Konsequenzen mit sich ziehen.

„Sofern relevante neurologische oder neuropsychologische Ausfälle vorliegen, sollte die Beurteilung frühestens nach Abschluss einer adäquaten Rehabilitationsmaßnahme erfolgen. Besteht weiterhin eine erhebliche Rückfallgefahr und/oder sind aufgrund des speziellen Krankheitsbildes (z. B. subkortikale arteriosklerotische Encephalopathie) fortschreitende Verschlechterungen möglich, sind Nachuntersuchungen in Abständen von 1, 2 und 4 Jahren zu empfehlen.“

deutsche Begutachtungsleitlinien (2020)

Eine Empfehlung zur Fahrtüchtigkeit kann somit erst nach erfolgreicher Rehabilitation ausgesprochen werden. Erst dann ist klar in welchem Ausmaß die neurologischen Schäden verbleiben und ob weitere Verschlechterungen im Laufe der Zeit auftreten.

Zusätzlich steht in der Fahrerlaubnis-Verordnung, dass jeder „die Pflicht in geeignet Weise Vorsorge“ für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr zu treffen hat. Daher soll ein Schlaganfallbetroffener die Verkehrstauglichkeit über ein Fahrtauglichkeitsgutachten beim TÜV oder ein medizinisch neuropsychologisches Gutachten (die eine Fahrtprobe beinhalten kann) bestätigen. Auflagen z.B. zum Fahrzeugumbau können nach der Prüfung erteilt werden erteilt werden.

Eine Fahrtauglichkeit ist ausgeschlossen bei mangelnder Einsichtsfähigkeit, diese mangelnde Einsichtsfähigkeit kann aber nur ein Psychiater ausstellen.

Wichtig ist, dass der behandelnde Arzt (außer er hat die zusätzlichen medizinisch-verkehrstechnischen Ausbildung) nur die Pflicht zur Sicherheitsaufklärung hat und keine Zertifikate ausstellen kann.

Somit empfiehlt sich eine verkehrsmedizinische Begutachtung bei persistierenden neurologischen Defiziten sowie neuropsychologischen Einschränkungen. Eine Fahrprobe überprüft ob die Fahrerfahrung vor dem Schlaganfall die neurologischen Ausfälle ausgleichen kann oder Auflagen bzw. Beschränkungen für das Autofahren ausgesprochen werden müssen.

Wenn ein Unfall nach einem Schlaganfall passiert und im Nachhinein festgestellt wird, dass die Fähigkeiten (sei es körperlich oder geistig) zum Lenken eines PKW nicht besehen, wird die Versicherung aussteigen und es werden rechtliche Konsequenzen folgen.

Wie lautet das Gesetz für das Autofahren nach einem Schlaganfall in Österreich?

Laut der StVO (Straßenverkehrsordnung) heißt es:

„…ein Fahrzeug darf nur lenken, wer sich in einer solchen körperlichen und geistigen Verfassung befindet, in der er ein Fahrzeug zu beherrschen und die beim Lenken eines Fahrzeuges zu beachtenden Rechtsvorschriften zu befolgen vermag.“

§ 58 StVO 1960 Lenker von Fahrzeugen.

Laut Gesetz hat jeder die Pflicht für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr zu sorgen. Das heißt wenn Zweifel an der körperlichen oder mentalen Eignung zur Fahrzeuglenkung bestehen, muss man am besten eine amtliche Bestätigung zur Fahrtüchtigkeit nach einem Schlaganfall einholen.

Eine an sich bedenkliche körperliche und/oder geistige Verfassung begründet für sich allein noch nicht die Fahruntüchtigkeit gemäß § 58 Abs 1 StVO, da eine Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit durch Erfahrung, Routine und Fahrverhalten ausgeglichen werden kann.

„Personen, die an einer schweren Erkrankung des Nervensystems leiden, darf eine Lenkberechtigung nur erteilt oder belassen werden, wenn die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen auch durch eine fachärztliche Stellungnahme bestätigt wird.“

„Personen mit nachfolgend genannten Herz-Kreislauf-Erkrankungen [hier wird der Schlaganfall genannt] darf eine Lenkberechtigung der jeweils genannten Gruppe(n) nur erteilt oder belassen werden, wenn die Erkrankung wirksam behandelt wurde und eine befürwortende fachärztliche Stellungnahme beigebracht wurde; erforderlichenfalls ist die Lenkberechtigung unter der Auflage amtsärztlicher Kontrolluntersuchungen und amtsärztlicher Nachuntersuchungen zu erteilen oder zu belassen.“

§ 58 StVO 1960 Lenker von Fahrzeugen.

In Österreich hat nur ein Allgemeinmediziner das Recht eine Verkehrsmedizinische Zusatzausbildung zu leisten. Somit kommt es auf die Führerscheinzulassungstelle und dessen Amtsarzt an, ob sie eine alleinige neurologisch Fachärztliche Stellungnahme genehmigt und man somit auf der 100% rechtlich sicheren Seite liegt. Die neurologische Fachärztliche Stellungnahme ist für den Amtsarzt bzw. Verkehrsmediziner nicht bindend.

Es können noch folgende zusätzliche Untersuchungen erfolgen:

Darf ich nach einer transitorisch ischämischen Attacke Autofahren?

„Bei Vorliegen transitorisch-ischämischer Attacken, die mit Bewusstseinsstörungen oder relevanten neurologischen Ausfällen einhergehen, ist risikolose Teilnahme am Straßenverkehr nur dann gegeben, wenn nach entsprechender Diagnostik und Therapie keine signifikant erhöhte Rezidivgefahr mehr besteht.“

deutsche Begutachtungsleitlinien (2020)

Laut den deutsche Begutachtungsleitlinien (2020) zur Kraftfahrneigung muss die Ursache der transitorisch ischämischen Attacke bekannt sein, damit durch eine entsprechende Therapie das Rückfallrisiko abgeschätzt und minimiert werden kann.

Bei Vorhofflimmern garantiert eine starke Blutverdünnung das niedrigste Risiko für eine weitere TIA oder Schlaganfall. Bei einer leichten Engstelle in der Halsschlagader (leichtgradige Carotisstenose) reicht eine leichte Blutverdünnung mit Cholesterinsenker, bei einer schweren Engstelle ist sogar eine Operation von Nöten.

Warum darf ich nach einem Schlaganfall nicht Autofahren?

Die Beschwerden und bleibenden neurologischen Defizite nach einem Schlaganfall sind individuell. Je nach betroffener Hirnregion sind motorische, sprachliche oder kognitive Leistungen in verschiedenen Schweregraden betroffen. Dementsprechend gibt es verschiedene Gründe warum ein Fahrverbot bestehen könnte oder nach einem Gutachten ausgestellt wird:

  • Lähmungen: Ist die Lähmung so stark beeinträchtigend, dass ich das Auto nicht sicher lenken kann? Lenken, Schalten, Bremsen bzw. Beschleunigen und Kuppeln bei einem manuellen Auto, zusätzlich Kopf/Rumpfwendung zum Abbiegen oder Einparken.
  • Koordinationsstörungen: Besteht ein Problem bei der Koordination der Extremitäten (Arm oder Bein) die das Lenken, Schalten, Bremsen bzw. Beschleunigen und Kuppeln beinträchtigen?
  • Sprachstörungen: Besteht eine Sprachverständisstörung die sich auch auf das figurative Gedächtnis auswirkt? Kann der Schlaganfallpatient Verkehrszeichen verstehen und umsetzen?
  • Sehstörungen: Besteht ein Gesichtsfelddefizit oder eine Hemianopsie die den Überblick und somit Aktion sowie Reaktion im Straßenverkehr beeinträchtigen?
  • Neuropsychologische Störungen: Bestehen Konzentrations- oder Aufmerksamkeitsstörungen die die Urteilfähigkeit oder Reaktionsschnelligkeit beeinträchtigen?

Außerdem besteht die Gefahr einen erneuten Schlaganfall zu erleiden und es muss das Rezidivrisiko eingeschätzt werden:

  • Weiß man die Schlaganfallursache?
  • Wird die Schlaganfallursache adäquat behandelt (hauptsächlich richtige Blutverdünnung und Einstellung der Risikofaktoren)
  • Wie lange dauert es bis sich mein Gesundheitszustand stabilisiert und das Risiko eines zweiten Schlaganfalls minimiert?

Die Frage wie lange man nach einem Schlaganfall ein Fahrverbot besteht, wird weiter unten beantwortet.

Gibt es einen Test zur Fahrtauglichkeit nach einem Schlaganfall?

Zur Beurteilung der Fahrtauglichkeit kann die Führerscheinzulassungsstelle verschiedene Befunde einholen:

  • Arztbriefe des Krankenhauses und der Rehabilitation
  • zusätzliches fachärztliches neurologisches Gutachten
  • Gutachten eines Verkehrsmediziners
  • Neuropsychologisches Gutachten
  • Beurteilung einer Fahrprobe
  • Augenärztliche Untersuchung

Je nach Führerscheinstelle reichen die Arztbriefe aus dem Krankenhaus und Rehabilitation nicht aus und die Führerscheinbehörde fordert ein zusammenfassendes Gutachten eines Neurologen ein.

Ein Verkehrsmediziner ist wiederum auf die Anforderungen einer Verkehrstauglichkeit spezialisiert und kann somit andere Aspekte als ein Neurologe beurteilen. In Deutschland kann ein Neurologe zusätzlich Verkehrsmediziner sein, in Österreich dürfen dies leider nur Allgemeinmediziner machen.

Bei der neuropsychologischen Testung werden vor allem die Reaktionsfähigkeit und Konzentrationsfähigkeit getestet. Aber auch die Fähigkeiten zur Orientierung, Aufmerksamkeit und Belastbarkeit werden untersucht.

Eine Fahrverhaltensbeobachtung wird verlangt, wenn von medizinischer Seite nicht klar gesagt werden kann, ob eine Fahreignung vorliegt oder nicht.  Außerdem wird eine Fahrtprobe ebenfalls angeordnet, wenn Sie bei der neuropsychologischen Testung Werte von unter 16 Prozent (bei Berufskraftfahrenden unter 33 Prozent) erreichen.  

Bei der Fahrtprobe wird überprüft, ob vorhandene Erfahrung und Routine neurologische Defizite ausgleichen. Erkundigen Sie sich ob die ausgewählte Fahrschule auf Menschen mit Behinderungen spezialisiert ist. Neben dem Fahrlehrer wird auch ein Psychologe mitfahren, der die Fahrleistung anschließend bewertet.

Bei einer Fahrprobe achtet man auf auf folgendes:

•             Ist die volle Konzentration über einen längeren Zeitraum gewährleistet?

•             Wird die Spur eingehalten und der angemessene Abstand eingehalten?

•             Wird die Fahrtgeschwindigkeit häufig überschritten und können Sie diese situationsbezogen anpassen?

•             Können Sie alle Steuerelemente sicher bedienen?

Wie lange nach einem Schlaganfall darf ich nicht Autofahren?

Im deutschen oder Österreichischen Gesetz gibt es keine Empfehlung wie lange man nach einem Schlaganfall oder transitorisch ischämischen Attacke Auto fahren darf. Das deutsche Gesetz sagt lediglich, dass erst nach einer Genesung, am besten nach einer Rehabilitation, eine Empfehlung und Testung der Fahrtauglichkeit sinnvoll ist.

Am besten man richtet sich nach diesen groben Richtlinien der amerikanischen Schlaganfall Gesellschaft.

Übersicht der Fahruntauglich nach Schlaganfall oder TIA.
Übersicht der Fahruntauglich nach Schlaganfall oder TIA.

Was passiert mit meiner Versicherung als Autofahrer mit Schlaganfall?

In Deutschland und Österreich besteht nach einem Schlaganfall weder für den Patienten noch den Arzt eine allgemeine Meldepflicht. Der Schlaganfall wird somit nicht vom Krankenhaus oder Arzt der Versicherung weitergeleitet. Damit besteht kein automatischer Führerscheinentzug oder Auslassen des Versicherungsschutzes.

Trotzdem hat laut Gesetz (siehe oben) jeder die Pflicht für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr zu sorgen. Somit muss jeder Schlaganfallbetroffene beim geringsten Zweifel daran ob bleibende neurologische Schäden nach einem Schlaganfall die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen ein Gutachten selbstständig einholen.

Habe ich noch einen Versicherungsschutz als Autofahrer mit Schlaganfall?

Wenn nach einem Gutachten (von der TÜV oder verkehrstechnisch ausgebildeter Mediziner) die Fahrerlaubnis erteilt wird und dieses Erlaubnis noch aktuell ist, besteht kein Grund dafür, dass die Versicherung bei einem Schaden aussteigt.

Bei bleibenden neurologischen Schäden nach einem Schlaganfall ohne amtliches Gutachten besteht die Gefahr, dass im Nachhinein ein beeinträchtigend neurologisches Defizit festgestellt wird, welches zum Auslassen des Versicherungsschutz führt. Im Versicherungsvertragsgesetz (VGG) ist zusätzlich geregelt, dass sich durch eine Erkrankung die Gefahr eines Unfalls nicht erhöhen darf.

Außerdem müssen Versicherte bei einer krankheitsbedingten Gefahrenerhöhung:

  • die Versicherung informieren
  • Nachweis erbringen, dass durch die Krankheit die Verkehrstüchtigkeit nicht eingeschränkt ist
  • Nachweis erbringen, dass nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wird

Somit macht sich wer fahruntauglich ist und sich trotzdem hinters Steuer setzt, strafbar und verliert zudem seinen Versicherungsschutz. Außerdem gefährdet er sein eigenes Leben und das Leben Anderer. Einfach darauf zu vertrauen, dass die Behörde bei einem Autounfall nach einem Schlaganfall mitbekommt, kann schlimme weitrechende Folgen haben.

Darf ich nach einem Schlaganfall LKW, Bus oder Taxi fahren?

„Da es sich in jedem Fall von Hirnblutung und Hirndurchblutungsstörungen um ein mit Leistungsausfällen und/oder Rückfallgefahren verbundenes Leiden handelt, können die Belastungen, wie sie beim Führen eines Kraftfahrzeuges der Gruppe 2 entstehen, dem Kranken nicht zugemutet werden.“

deutsche Begutachtungsleitlinien (2020)

Somit gilt in der Regel nach einem Schlaganfall keine Eignung für die Fahrklassen Gruppe 2, nämlich Lastkraftwagen und Busse und die Erlaubnis zur Beförderung von Fahrgästen.

Jedoch ist jeder Schlaganfallbetroffene verschieden stark in seinen körperlichen und geistigen Fähigkeiten betroffen, sodass man eine amtliche Beurteilung beantragen kann. In Einzelfällen dürfen somit auch Berufsfahrer wieder ans Steuer.

In diesem Fall nimmt man am besten Kontakt zur Führerscheinstelle auf. Die Behörde wird verlangen, innerhalb einer festgelegten Frist verschiedene Dokumente zu beschaffen.

  • Arztbriefe des Krankenhauses und der Rehabilitation
  • zusätzliches Fachärztliches neurologisches Gutachten
  • Gutachten eines Verkehrsmediziners
  • Neuropsychologisches Gutachten
  • Beurteilung einer Fahrprobe
  • Augenärztliche Untersuchung

Gibt es andere Faktoren außer den neurologischen Defiziten nach einem Schlaganfall die bei einem Fahrtauglichkeitsgutachten in Betracht gezogen werden?

Neben den Folgen des Schlaganfalls können auch andere Faktoren die Fahrtauglichkeit einschränken:

  • Medikamente die Konzentrationsfähigkeit oder Aufmerksamkeit beeinträchtigen
  • Epilepsie nach einem Schlaganfall (strukturelle Epilepsie)
  • Zusätzliche Vorerkankungen (orthopädische Probleme oder reduzierte Belastbarkeit aufgrund Herkreislauferkankungen)

Fahrverbote bei Epilepsie nach einem Schlaganfall

Übersicht der Gesetze zum Fahrverbot nach epileptischen Anfällen oder Epilepsie.
Dauer des Fahrverbots nach epileptischen Anfällen oder Epilepsie.

Bei einem ersten provozierten Anfall (Schlafentzug, Elektrolytentgleisungen, Flimmerlicht) und einen akut symptomatischen Anfall (innerhalb einer Woche in Zusammenhang mit einer akuten und dokumentierten Hirnschädigung wie Schlaganfall oder Unterzucker) besteht ein Fahrverbot für 3 Monate zum Lenken eines PKW oder Motorrads (Gruppe 1).

Ein erstmaliger Anfall ohne Ursache (unprovoziert) ohne Epilepsiediagnose bedarf ein Fahrverbot für 6 Monate zum Lenken eines PKW oder Motorrads (Gruppe 1).

Ein epileptischer Anfall bei einer bekannten Epilepsie erfordert ein Fahrverbot für ein Jahr, außer bei einer Medikamenteumstellung oder -reduktion, dann besteht ein verkürztes Fahrverbot für 3 Monate (Gruppe 1).

Für Berufslenker wie LKW, Bus oder Taxifahrer bestehen viel strengere Vorschriften (Gruppe 2).

Wie gehe ich am besten nach einem Schlaganfall vor um zu gewährleisten, dass ich noch Autofahren darf?

  • Fragen Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (auch Straßenverkehrsbehörde oder Führerscheinstelle genannt) ob der Arztbrief der Reha-Klinik zur Beurteilung der Fahrtauglichkeit ausreicht.
  • Wenn dies nicht der Fall, holen Sie zuerst ein verkehrsmedizinisches Gutachten ein. Das kann das Gutachten eines Neurologen mit verkehrsmedizinischer Qualifikation sein (in Österreich nicht möglich, somit Verkehrsmediziner und/oder Neurologe).
  • Reichen Sie diese Gutachten ihrer Führerscheinstell ein.
  • Sie werden von der Führerscheinstelle kontaktiert, ob weitere Maßnahmen notwendig sind (zusätzliche Fahrstunden, fachärztliches Gutachten oder neuropsychologische Testung).
  • Wenn Ihre Fahrtauglichkeit mit einem Dokumentbestätigt wird, haben Sie alle notwendigen Schritte erledigt um Vorsorge zu treffen.

Eine behördliche Prüfung über die Führerscheinzulasungstelle hat den Vorteil, dass die Bestätigung der Fahrtauglichkeit hinterher nicht mehr infrage gestellt wird. Auch bei Verkehrskontrollen ist man dann auf der sicheren Seite.

Was beinhaltet ein Gutachten zum Fahrerlaubnis nach einem Schlaganfall?

  • Bestehen fahrrelevante Beeinträchtigungen der körperlichen Leistungsfähigkeit durch Lähmungen oder Koordinationsstörungen?
  • Handelt es sich um einen stabilen Zustand oder ist mit einer Verschlechterung oder sogar zweiten Schlaganfall zu rechnen?
  • Besteht eine Sprachverständisstörung die sich auch auf das figurative Gedächtnis auswirkt? Kann der Schlaganfallpatient Verkehrszeichen verstehen und umsetzen?
  • Bestehen Konzentrations- oder Aufmerksamkeitsstörungen (neuropsychologische Defizite) die die Urteilfähigkeit oder Reaktionsschnelligkeit beeinträchtigen?
  • Besteht eine mangelnde Einsichts- oder Urteilsfähigkeit?
  • Kann der Betroffene die relevanten Defizite durch Erfahrung, einen Umbau oder Umschulung ausgleichen und somit eine sichere Verkehrsteilnahme garantieren?

Dazu könne folgende Befunde und Test von Nöten sein:

  • medizinische Vorgeschichte (Anamnese und Diagnose
  • ärztliche Untersuchung mit neurologischen Status
  • neuropsychologische Testung
  • augenärztliche Untersuchung
  • Medikation
  • Bildgebende oder funktionelle Zusatzuntersuchungen (CT, MR, Reaktionsstest, Gesichtsfeldperimetrie)
  • Fahrprobe

Was Kosten die Untersuchungen zum Erlangen einer Fahrerlaubnis nach einem Schlaganfall?

Kosten Fahrtauglichkeit-Bestätigung nach Schlaganfall
Kosten der Fahrtauglichkeit-Bestätigung nach Schlaganfall

Darf ich nach einem Schlaganfall auf einem behinderten Parkplatz Parken?

Wenn entsprechende Einschränkungen der Mobilität durch den Schlaganfall bestehen, kann man eineb Parkausweis für Menschen mit Behinderung beantragen.

In Deutschland ist die Straßenverkehrsbehörde ist für die Ausstellung eines Behindertenparkausweises zuständig. Zum Erhalt brauchen Sie ein Passbild sowie den Nachweis über eine Schwerbehinderung. Hier können Sie ihre zuständige Zulassungsstelle suchen.

In Österreich kann man den Parkausweis über das Sozialministerium online beantragen.

Fazit

Als Schlaganfallpatient wird die Erkrankung nicht automatisch den Behörden oder der Versicherung weitergeleitet. Trotzdem hat laut Gesetz jeder die Pflicht für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr zu sorgen.

Wenn Sie Ihre Fahreignung nach dem Schlaganfall überprüfen lassen und einen amtlichen schriftlichen Nachweis über Ihre Eignung erhalten, sind Sie bei Unfällen oder Kontrollen im Straßenverkehr immer auf der sicheren Seite.

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